Wie oft müssen der Wasserkocher in der Teeküche, der Laptop-Netzteil-Turm unter dem Schreibtisch und die Kabeltrommel aus dem Lager eigentlich geprüft werden? Die Antwort steht nicht als feste Zahl im Gesetz, und genau das sorgt für Verwirrung. In diesem Überblick zeigen wir, welche Prüffristen für ortsveränderliche Geräte als Richtwerte gelten, wie Sie im Büro auf längere Intervalle kommen und wie Sie Ihre eigenen Fristen sauber festlegen. Mit Tabelle zum Ausdrucken, versprochen.
Was sind ortsveränderliche Geräte?
Ortsveränderlich sind elektrische Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, solange sie an den Stromkreis angeschlossen sind. Kurz: alles mit Stecker. Dazu gehören:
- Computer, Monitore, Drucker, Netzteile und Ladegeräte
- Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Kühlschränke mit Stecker
- Tischleuchten, Ventilatoren, Heizlüfter
- Verlängerungskabel, Steckdosenleisten, Kabeltrommeln
- Elektrowerkzeuge, Staubsauger, Reinigungsmaschinen
Fest installierte Geräte und die Elektroinstallation selbst gehören zu den ortsfesten Anlagen. Für sie gelten eigene Fristen.
Die Rechtsgrundlage in einem Absatz
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Sie Art, Umfang und Fristen der Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel in einer Gefährdungsbeurteilung festlegen. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 nennt in ihren Durchführungsanweisungen Richtwerte, an denen sich praktisch alle Betriebe orientieren. Wer sich daran hält und das dokumentiert, ist auf der sicheren Seite. Wer davon abweicht, muss gut begründen können, warum.
Prüffristen für ortsveränderliche Geräte: Die Tabelle
| Einsatzbereich | Richtwert | Maximal möglich bei Fehlerquote unter 2 % |
|---|---|---|
| Büro und ähnliche Bedingungen | 6 Monate | 2 Jahre |
| Werkstatt, Fertigung und ähnliche Bedingungen | 6 Monate | 1 Jahr |
| Baustelle | 3 Monate | 1 Jahr |
Ergänzend für Fehlerstrom-Schutzschalter (FI): In festen Anlagen sollte der Nutzer die Prüftaste regelmäßig, als Richtwert halbjährlich, betätigen. In nichtstationären Anlagen, etwa auf Baustellen, gilt der Richtwert arbeitstäglich.
Wie Sie von 6 Monaten auf 2 Jahre kommen
Viele Betriebe erschrecken beim Richtwert von 6 Monaten. Im Büro ist das in der Regel aber nicht die Frist, mit der Sie dauerhaft leben müssen. Der Trick heißt Fehlerquote. Werden bei den Prüfungen an weniger als 2 Prozent der geprüften Geräte Mängel festgestellt, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden, im Büro auf bis zu 2 Jahre.
Rechenbeispiel
Ein Büro lässt 180 Geräte prüfen. Zwei davon fallen durch, eine Steckdosenleiste mit gebrochenem Gehäuse und ein Wasserkocher mit beschädigtem Kabel. Die Fehlerquote liegt bei 2 von 180, also etwa 1,1 Prozent. Damit ist die Grundlage für eine Verlängerung gegeben. Fallen dagegen 8 von 180 Geräten durch, sind es rund 4,4 Prozent, und die Frist sollte eher kürzer als länger sein.
Wichtig: Die Verlängerung muss in der Gefährdungsbeurteilung begründet und dokumentiert werden. „Haben wir mal so festgelegt“ reicht nicht. Am einfachsten ist es, wenn das Prüfprotokoll die Fehlerquote gleich ausweist.
Praxistabelle: Typische Geräte und ihre Einordnung
| Gerät | Typischer Einsatz | Hinweis |
|---|---|---|
| PC, Monitor, Drucker | Büro | wird selten bewegt, wenig Verschleiß |
| Laptop-Netzteil | Büro und unterwegs | Kabel werden oft geknickt, genau hinschauen |
| Wasserkocher, Kaffeemaschine | Teeküche | Feuchtigkeit und Wärme, häufige Mängel |
| Steckdosenleisten, Verlängerungen | überall | werden getreten, eingeklemmt, überlastet |
| Heizlüfter, Ventilatoren | Büro, oft privat mitgebracht | hohe Leistung, Brandgefahr bei Defekten |
| Elektrowerkzeug, Kabeltrommel | Werkstatt, Baustelle | hohe Belastung, kürzere Fristen |
Tipp: Sie dürfen innerhalb eines Betriebs unterschiedliche Fristen festlegen. Die Monitore im Büro können ein längeres Intervall bekommen als die Werkzeuge im Lager.
Zwischen den Prüfungen: Sichtkontrolle durch die Nutzer
Die Prüffrist ersetzt nicht den gesunden Menschenverstand. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter, vor der Benutzung kurz auf offensichtliche Schäden zu achten: Ist das Kabel beschädigt? Ist der Stecker locker oder verfärbt? Riecht etwas verschmort? Defekte Geräte sofort aus dem Verkehr ziehen und melden. Diese kurze Kontrolle ist übrigens auch einer der Gründe, warum Büros überhaupt auf so niedrige Fehlerquoten kommen.
Dokumentation: Was Sie vorweisen können sollten
- Gefährdungsbeurteilung mit festgelegten Prüffristen und Begründung
- Geräteliste mit eindeutiger Kennzeichnung
- Prüfprotokolle mit Datum, Prüfer, Messwerten und Ergebnis
- Nachweis, was mit mangelhaften Geräten passiert ist
- Termin der nächsten Prüfung
Kurz gefragt
Müssen neu gekaufte Geräte sofort geprüft werden?
In der Regel nicht. Bei neuen Geräten kann die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfallen, wenn der Hersteller bestätigt, dass sie den Vorschriften entsprechen. Ab dann laufen die normalen Fristen. Nehmen Sie neue Geräte aber gleich in Ihre Geräteliste auf.
Was ist mit Firmengeräten im Homeoffice?
Auch Laptops, Monitore und Netzteile, die der Arbeitgeber für das Homeoffice stellt, sind Arbeitsmittel und gehören in die Prüfung. Praktisch ist es, die Prüfung auf einen Tag zu legen, an dem die Mitarbeiter ihre Geräte ohnehin ins Büro mitbringen.
Gilt die Prüfplakette als Nachweis?
Die Plakette zeigt auf einen Blick, wann das Gerät zuletzt geprüft wurde und wann es wieder dran ist. Der eigentliche Nachweis ist aber das Prüfprotokoll.
Unser Fazit
Die Prüffristen für ortsveränderliche Geräte sind kein Hexenwerk. Starten Sie mit den Richtwerten, lassen Sie gründlich prüfen und nutzen Sie bei guten Ergebnissen die Möglichkeit, die Fristen zu verlängern. So bleibt der Aufwand im Büro überschaubar, und Sie haben trotzdem Sicherheit und eine saubere Dokumentation.
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