DGUV V3-Prüfung: Wer muss was prüfen lassen?


„Wir sind doch nur ein Büro, das betrifft uns nicht.“ Diesen Satz hören wir oft, wenn es um die DGUV V3-Prüfung geht. Leider stimmt er nicht. Die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte ist für fast jedes Unternehmen mit Beschäftigten Pflicht, vom Handwerksbetrieb über die Arztpraxis bis zur Werbeagentur. In diesem Beitrag klären wir die häufigsten Fragen: Wer muss prüfen lassen? Was genau wird geprüft? Wer darf prüfen? Und was passiert, wenn man es einfach lässt?

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Titel „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Früher hieß sie BGV A3, viele sagen auch heute noch so. Sie verpflichtet den Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher sind und regelmäßig von Fachleuten geprüft werden. Für den öffentlichen Dienst gibt es mit der DGUV Vorschrift 4 eine inhaltlich vergleichbare Regel. Ergänzt wird das Ganze durch die Betriebssicherheitsverordnung, nach der Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festlegen.

Wer muss die DGUV V3-Prüfung durchführen lassen?

Kurz gesagt: jeder Arbeitgeber. Sobald Sie Beschäftigte haben, auch Teilzeitkräfte, Minijobber oder Auszubildende, sind Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, und die Vorschrift gilt für Sie. Das betrifft zum Beispiel:

  • Büros, Kanzleien, Agenturen und Verwaltungen
  • Arztpraxen, Pflegedienste, Therapiezentren
  • Handwerksbetriebe, Werkstätten und Baustellen
  • Einzelhandel, Gastronomie und Hotels
  • Schulen, Kitas, Vereine mit Angestellten
  • Coworking-Flächen und Gemeinschaftsbüros (hier sollten Betreiber und Nutzer klären, wer wofür zuständig ist)

Selbstständige ohne Mitarbeiter sind von der Vorschrift selbst meist nicht direkt erfasst. Trotzdem fragen Versicherer im Schadensfall gern nach, ob die Elektrik in Ordnung war. Eine regelmäßige Prüfung ist daher auch hier eine gute Idee.

Was wird geprüft?

Kategorie Beispiele Richtwert für Wiederholungsprüfung
Ortsfeste elektrische Anlagen Elektroinstallation, Verteilungen, fest angeschlossene Geräte, Beleuchtung in der Regel alle 4 Jahre
Ortsveränderliche Betriebsmittel PCs, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Verlängerungskabel, Steckdosenleisten, Elektrowerkzeuge Richtwert 6 Monate, je nach Fehlerquote und Umgebung länger, im Büro bis zu 2 Jahre
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI) FI-Schutzschalter in der Verteilung Regelmäßige Auslösung über die Prüftaste durch den Nutzer, messtechnische Prüfung durch Fachkraft

Die Richtwerte stammen aus den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3. Die konkreten Fristen legen Sie anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. Eine Bohrmaschine auf der Baustelle braucht eine kürzere Frist als ein Monitor im Büro.

Wichtig: Neben den Wiederholungsprüfungen müssen Geräte und Anlagen auch vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen und Reparaturen geprüft werden. Bei neuen Geräten vom Hersteller genügt in der Regel die Bestätigung, dass sie den Vorschriften entsprechen.

Und gemietete oder geleaste Geräte?

Auch hier ist der Betrieb, der die Geräte einsetzt, für deren sicheren Zustand während der Nutzung verantwortlich. Seriöse Vermieter prüfen ihre Geräte vor jeder Ausgabe, und Sie sollten sich das bestätigen lassen. Bei längerer Nutzung, etwa geleasten Druckern oder dauerhaft gemieteten Maschinen, gehören die Geräte in Ihre eigene Prüfplanung, wenn der Vertrag nichts anderes regelt. Ein kurzer Blick in den Miet- oder Leasingvertrag schafft Klarheit, wer die Wiederholungsprüfung übernimmt.

Auch private Geräte?

Ja. Die private Kaffeemaschine in der Teeküche, der mitgebrachte Ventilator oder das Ladegerät des Mitarbeiters werden im Betrieb genutzt und gehören deshalb in die Prüfung, oder sie gehören nicht in den Betrieb. Am besten regeln Sie das klar und schriftlich.

Wer darf prüfen?

Prüfen darf eine Elektrofachkraft, also jemand mit entsprechender Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Normen. Bei ortsveränderlichen Geräten kann auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, wenn sie dafür geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet. Grundlage für die Geräteprüfung sind die Normen der Reihe VDE 0701 und VDE 0702. Der Hausmeister mit Sichtprüfung und gutem Willen erfüllt diese Anforderungen leider nicht.

Wie läuft eine Prüfung ab?

  1. Bestandsaufnahme: Alle Geräte werden erfasst, meist mit Prüfnummer oder Barcode.
  2. Sichtprüfung: Gehäuse, Kabel, Stecker, Knickschutz, Zugentlastung.
  3. Messung: Je nach Gerät Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitströme.
  4. Funktionsprüfung: Läuft das Gerät ordnungsgemäß?
  5. Kennzeichnung: Bestandene Geräte bekommen eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin.
  6. Dokumentation: Ein Prüfprotokoll mit allen Geräten, Messwerten und Ergebnissen. Mängel werden gemeldet, defekte Geräte aussortiert.

In einem typischen Büro läuft das während des normalen Betriebs. Jeder Arbeitsplatz ist nur kurz betroffen, weil die Geräte einzeln vom Netz genommen werden.

Was passiert, wenn nicht geprüft wird?

  • Haftung: Kommt es zu einem Unfall oder Brand, prüfen Berufsgenossenschaft, Versicherung und gegebenenfalls Staatsanwaltschaft, ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat.
  • Versicherungsschutz: Versicherer können Leistungen kürzen, wenn vorgeschriebene Prüfungen fehlen.
  • Bußgelder: Die Unfallversicherungsträger können bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften Bußgelder verhängen.
  • Das eigentliche Risiko: Ein Stromunfall oder Kabelbrand, der hätte verhindert werden können.

Checkliste für Ihren Betrieb

  • Gefährdungsbeurteilung für elektrische Anlagen und Geräte vorhanden?
  • Prüffristen festgelegt und dokumentiert?
  • Letztes Prüfprotokoll auffindbar?
  • Regel für private Elektrogeräte im Betrieb?
  • Nächster Prüftermin im Kalender?

Wir helfen Ihnen gerne

Sie brauchen eine DGUV V3-Prüfung für Ihr Büro, Ihre Praxis oder Ihren Betrieb, mit sauberer Dokumentation und Erinnerung an den nächsten Termin? Elektro-Sorglos prüft Ihre Anlagen und Geräte in Mainz und Umgebung. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

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