Der Jahreswechsel hat keine Entspannung gebracht. Bund und Länder beraten heute erneut, und alles deutet darauf hin, dass der Lockdown über den 10. Januar hinaus verlängert wird. Mit dabei ist wieder der dringende Appell an Arbeitgeber, ihren Beschäftigten großzügig Homeoffice zu ermöglichen. Viele Betriebe fragen uns, was sie dabei rechtlich müssen und was sie technisch können. Wir haben den aktuellen Stand zum Corona-Arbeitsschutz und zum Homeoffice zusammengefasst, und zwar so, wie er heute ist.
Gibt es eine Homeoffice-Pflicht?
Stand heute: Nein. Eine gesetzliche Pflicht, Homeoffice anzubieten, gibt es in Deutschland nicht. Die Bundesregierung setzt bislang auf Appelle. Forderungen nach einer verbindlichen Regelung werden aber lauter, und angesichts der Infektionszahlen ist nicht ausgeschlossen, dass die Politik in den kommenden Wochen nachschärft. Unternehmen, die sich jetzt vorbereiten, sind im Fall der Fälle im Vorteil.
Corona-Arbeitsschutz: Was Homeoffice-Fragen betrifft
Auch ohne Homeoffice-Pflicht gibt es klare Vorgaben für den Infektionsschutz im Betrieb:
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard: Das Bundesarbeitsministerium hat ihn im April 2020 veröffentlicht. Er beschreibt grundlegende Maßnahmen wie Abstand, Hygiene, Lüften und die Reduzierung von Kontakten.
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel: Seit August 2020 konkretisiert sie diese Anforderungen. Wer sich an die Regel hält, kann davon ausgehen, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
- Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen ihre Gefährdungsbeurteilung um das Infektionsrisiko ergänzen und daraus Maßnahmen ableiten. Homeoffice ist dabei ausdrücklich eine Möglichkeit, Kontakte zu reduzieren.
Das Prinzip dahinter ist die bekannte Rangfolge im Arbeitsschutz: erst technische, dann organisatorische, dann persönliche Maßnahmen. Homeoffice ist eine organisatorische Maßnahme, die Kontakte im Büro, auf dem Arbeitsweg und in Pausenräumen wirksam reduziert.
Was Betriebe jetzt tun sollten
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Wo begegnen sich Mitarbeiter? Welche Tätigkeiten können von zuhause erledigt werden?
- Tätigkeiten einteilen: Nicht jeder Arbeitsplatz eignet sich für Homeoffice. Wer an der Maschine steht, kann nicht vom Sofa aus arbeiten. Aber Verwaltung, Vertrieb und Planung oft schon.
- Technik bereitstellen: Ohne Laptop, sicheren Zugang und Telefonlösung bleibt der Appell ein frommer Wunsch.
- Regeln vereinbaren: Erreichbarkeit, Arbeitszeit, Datenschutz und Arbeitsschutz im Homeoffice schriftlich festhalten.
- Im Betrieb nachsteuern: Für alle, die vor Ort bleiben: Abstand, Lüften, versetzte Pausen und Masken, wo Abstand nicht möglich ist.
Die technische Seite: Homeoffice in einer Woche
Viele Betriebe haben schon im Frühjahr improvisiert. Jetzt geht es darum, aus der Improvisation eine tragfähige Lösung zu machen. Diese Bausteine braucht ein Homeoffice-Arbeitsplatz:
| Baustein | Mindestlösung | Gute Lösung |
|---|---|---|
| Gerät | vorhandener Firmenlaptop | verwalteter Laptop mit Verschlüsselung |
| Zugriff aufs Firmennetz | VPN über Router | Firewall-VPN mit Zwei-Faktor-Anmeldung |
| Telefonie | Rufumleitung aufs Handy | Softphone oder Telefonanlage mit App |
| Zusammenarbeit | E-Mail und Telefon | Videokonferenz und Chat mit Auftragsverarbeitungsvertrag |
| Datensicherung | Speichern nur auf dem Server | zusätzlich zentrale Sicherung der Endgeräte |
Engpass Nummer eins ist derzeit übrigens die Hardware. Laptops und Headsets sind teils schwer zu bekommen. Wer jetzt bestellt, sollte mit Lieferzeiten rechnen und gegebenenfalls auf Alternativmodelle ausweichen.
Und wenn Homeoffice nicht geht?
In Produktion, Handwerk, Pflege oder Handel bleibt Homeoffice für die meisten Beschäftigten keine Option. Hier kommt es umso mehr auf die übrigen Maßnahmen an: feste Teams, die sich nicht mischen, versetzte Schichtbeginne, damit sich nicht alle gleichzeitig im Umkleideraum drängen, regelmäßiges Lüften und Masken, wo Abstand nicht eingehalten werden kann. Auch Besprechungen lassen sich oft per Telefon oder Video abhalten, selbst wenn alle Beteiligten im selben Gebäude sitzen. Ein Telefonat zwischen Werkhalle und Büro spart den Gang über den Hof und die Begegnung im engen Flur.
Kinderbetreuung ist ein weiteres Thema: Schulen und Kitas sind weitgehend geschlossen oder im Notbetrieb. Flexible Arbeitszeiten helfen Eltern oft mehr als jede technische Lösung. Sprechen Sie mit Ihrem Team darüber, was im Alltag tatsächlich funktioniert.
Arbeitsschutz gilt auch zuhause
Ein Punkt, der gern vergessen wird: Auch im Homeoffice bleibt der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz verantwortlich. Für gelegentliches mobiles Arbeiten sind die Anforderungen geringer als für einen fest eingerichteten Telearbeitsplatz nach der Arbeitsstättenverordnung. Trotzdem sollten Sie Ihre Mitarbeiter zu ergonomischem Arbeiten unterweisen: Bildschirm auf Augenhöhe, ausreichend Licht, regelmäßige Pausen. Ein separater Monitor und eine Tastatur kosten wenig und machen den Unterschied zwischen Küchentisch und Arbeitsplatz.
Kommunikation mit dem Team
Gerade jetzt, wo viele Mitarbeiter verunsichert sind, hilft eine klare Ansage der Geschäftsführung: Wer kann ins Homeoffice, ab wann, mit welcher Ausstattung, und wer ist bei Fragen Ansprechpartner? Eine kurze E-Mail an alle schafft Klarheit und verhindert, dass jede Abteilung eigene Regeln erfindet.
Und vergessen Sie nicht die Kollegen, die vor Ort bleiben müssen. Sie sollten nicht das Gefühl bekommen, die „zweite Reihe“ zu sein. Ein Wort des Dankes kostet nichts.
Unsere Einschätzung
Ob verbindlich oder nicht: Homeoffice wird in den nächsten Monaten eine zentrale Rolle spielen. Betriebe, die ihre Gefährdungsbeurteilung aktuell halten und die Technik im Griff haben, können schnell reagieren, egal was die nächste Bund-Länder-Runde beschließt. Wir halten Sie über Änderungen auf dem Laufenden.
Wir helfen Ihnen gerne
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Herzliche Grüße aus Mainz




