Vorratsdatenspeicherung …


… – etwa für schlechte Zeiten?

Die Speicherung der Verbindungsdaten von Mobiltelefonen, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, ist in Deutschland derzeit ein sehr umstrittenes Thema. Das hat bislang auch die erfolgreiche Verfassungsklage gegen das entsprechende Regierungsvorhaben im Jahr 2010 sichergestellt.

Dessen ungeachtet betreiben einige Mobilfunkanbieter in Deutschland die übermäßige Speicherung von Verbindungsdaten, obwohl es dafür häufig keine gesetzliche Grundlage gibt. Telefonanrufe, Aufenthaltsort, Datenzugriff: Zum Teil monatelang speichern Provider diese Daten über ihre Kunden. Bis zu 210 Tage lange soll etwa Vodafone bestimmte Datensätze im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung behalten.

In einem Fall klagte eine Kundin den Provider Vodafone sogar an, da der Mobilfunker unter anderem Daten über die Funkzellen sammelte, von denen aus die Kundin Anrufe getätigt hat. Außerdem seien solche Daten aufgezeichnet worden, die überhaupt nicht zur Erstellung einer Rechnung notwendig sind, wie beispielsweise in diesem Fall die Kennungen von Endgerät und SIM-Karte. Eine zugesandte Unterlassungserklärung wollte Vodafone zu guter Letzt auch nicht unterzeichnen.

Ein Fall der präventiven Überwachung via Datenspeicherung also?

Was denken Sie? Ist es wirklich notwendig und rechtens Daten der Kunden so lange zu speichern, vor allem dann, wenn Sie nicht mehr für Rechnungen oder sonstiges benötigt werden.

Ihre Meinung zur Vorratsdatenspeicherung interessiert uns!

Ihr Team der „Rhein-Main Aktiv“ Gruppe

Teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • TwitThis
  • Print
  • XING

Kommentar erstellen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert