Der erste Advent ist vorbei, und auch bei uns im Büro hat jemand eine Lichterkette ans Fenster gehängt. Gemütlich ist das, keine Frage. Trotzdem lohnt sich ein kurzer, nüchterner Blick auf das Thema Weihnachtsbeleuchtung im Büro und Sicherheit. Denn zwischen Lichterkette, Schwibbogen, Adventskranz und Mehrfachsteckdose unter dem Schreibtisch entstehen jedes Jahr Risiken, die niemand auf dem Schirm hat. Keine Sorge, wir wollen Ihnen die Weihnachtsstimmung nicht verderben. Mit ein paar einfachen Regeln bleibt es festlich und sicher.
Das Problem: Private Deko im Firmennetz
Im Büro gilt für elektrische Geräte etwas anderes als zu Hause. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass elektrische Betriebsmittel sicher sind. Deshalb werden Geräte nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft, von der Kaffeemaschine bis zum Verlängerungskabel. Die Lichterkette aus dem Discounter, die ein Kollege von zu Hause mitbringt, ist aber in keiner Prüfliste. Niemand weiß, wie alt sie ist, ob das Kabel schon mal eingeklemmt war oder ob sie überhaupt für den Dauerbetrieb gedacht ist.
Das ist kein Grund für ein generelles Verbot. Aber es ist ein Grund, das Thema bewusst zu regeln.
Weihnachtsbeleuchtung im Büro: Die sieben wichtigsten Regeln
- Nur einwandfreie Geräte: Kabel ohne Knicke, Quetschungen oder Isolierband, Stecker ohne Brandspuren, alle Lämpchen intakt. Was beschädigt ist, kommt nicht an die Steckdose.
- Auf Kennzeichnung achten: CE-Zeichen ist Pflicht, ein Prüfzeichen wie das GS-Zeichen ist ein zusätzliches Qualitätsmerkmal. Bei sehr billiger Ware ohne erkennbaren Hersteller lieber die Finger weglassen.
- LED statt Glühbirnchen: LED-Lichterketten werden kaum warm und verbrauchen nur einen Bruchteil des Stroms.
- Richtiger Einsatzort: Für draußen oder im Schaufenster mit Kondenswasser nur Lichterketten, die ausdrücklich für den Außenbereich gedacht sind.
- Keine Steckdosenleisten-Kaskaden: Mehrfachsteckdosen nicht hintereinanderstecken. Gerade in der Adventszeit hängt schnell noch die Lichterkette an der Leiste, an der schon Monitor, Drucker und Wasserkocher hängen.
- Zeitschaltuhr verwenden: Die Beleuchtung muss nicht die ganze Nacht und das ganze Wochenende laufen. Eine Zeitschaltuhr oder eine schaltbare Steckdose sorgt dafür, dass abends alles aus ist.
- Kabel nicht als Stolperfalle: Keine Kabel quer durch Flure und schon gar nicht durch Fluchtwege. Nicht unter Teppiche legen und nicht in Türen einklemmen.
Und was ist mit echten Kerzen?
Der Adventskranz mit echten Kerzen gehört für viele dazu. Im Büro ist er aber eine der häufigsten Brandursachen in der Weihnachtszeit, weil Kerzen in Besprechungen, beim Telefonieren oder beim Feierabend vergessen werden. Viele Unternehmen verbieten offenes Feuer deshalb ganz, und das aus gutem Grund. Prüfen Sie Ihre Brandschutzordnung und gegebenenfalls die Vorgaben Ihres Vermieters oder Ihrer Versicherung. Unsere Empfehlung: LED-Kerzen. Sie sehen inzwischen erstaunlich echt aus, flackern sogar, und niemand muss nach Feierabend noch einmal zurück ins Büro, weil er sich nicht sicher ist.
Checkliste für die Adventszeit
| Prüfpunkt | Erledigt? |
|---|---|
| Regel für private Elektrogeräte im Büro bekannt gemacht | ☐ |
| Alle Lichterketten vor dem Aufhängen auf Schäden geprüft | ☐ |
| Nur LED-Beleuchtung mit CE-Zeichen im Einsatz | ☐ |
| Keine hintereinandergesteckten Mehrfachsteckdosen | ☐ |
| Zeitschaltuhr oder zentrale Abschaltung eingerichtet | ☐ |
| Fluchtwege und Feuerlöscher frei zugänglich | ☐ |
| Regel zu echten Kerzen festgelegt | ☐ |
| Letzter Rundgang vor dem Feiertagsurlaub eingeplant | ☐ |
Private Geräte im Büro: Klare Regel statt Grauzone
Die Weihnachtszeit ist ein guter Anlass, grundsätzlich zu regeln, wie mit privaten Elektrogeräten im Büro umgegangen wird. Denn neben der Lichterkette tauchen dort auch Heizlüfter, Ladegeräte, Tischventilatoren und Kaffeemaschinen auf. Bewährt haben sich drei Varianten:
- Verbot mit Ausnahmen: Private Elektrogeräte sind grundsätzlich nicht erlaubt, Ausnahmen nach Absprache.
- Erlaubt mit Prüfung: Private Geräte dürfen genutzt werden, wenn sie in die regelmäßige Prüfung aufgenommen werden.
- Firmeneigene Deko: Das Unternehmen stellt eine geprüfte Weihnachtsbeleuchtung bereit, die jedes Jahr wieder aus dem Karton kommt und mitgeprüft wird.
Wir finden die dritte Variante am elegantesten. Einmal anschaffen, mitprüfen lassen, fertig. Und niemand muss diskutieren, warum seine Lichterkette nicht ans Fenster darf.
Der letzte Rundgang vor den Feiertagen
Zwischen den Jahren sind viele Büros tagelang leer. Legen Sie fest, wer am letzten Arbeitstag einen kurzen Rundgang macht: Beleuchtung aus, Kaffeemaschine aus, Heizlüfter aus, Fenster zu. Fünf Minuten, die sich lohnen. Server, Telefonanlage und Kühlschrank bleiben natürlich an, die Lichterkette im Fenster nicht. Wer mag, hängt dafür eine kleine Liste neben die Tür.
Ein Wort zum Stromverbrauch
Bei den aktuellen Strompreisen ist auch die Rechnung ein Argument. Eine alte Lichterkette mit Glühlämpchen kann ein Vielfaches einer LED-Kette verbrauchen. Läuft sie dann noch rund um die Uhr, sechs Wochen lang, kommt einiges zusammen. Mit LED und Zeitschaltuhr wird aus dem Stromfresser eine Kleinigkeit.
Smart, aber sicher
Wer die Beleuchtung über smarte Steckdosen per App steuert, sollte daran denken, dass diese Geräte im Firmennetz hängen. Billige WLAN-Steckdosen gehören in ein separates Netz für Gäste oder Geräte, nicht ins Büronetz mit Servern und Arbeitsplätzen. Sonst wird aus der festlichen Beleuchtung im schlimmsten Fall ein Einfallstor.
Wir helfen Ihnen gerne
Sie möchten Beleuchtung und Geräte im Büro zentral und sicher schalten, etwa mit Zeitplänen oder smarter Steuerung, ohne Ihr Netzwerk zu gefährden? Das IT-Team der Mittelstandsoptimierer berät Sie gern. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.
Wir wünschen Ihnen eine schöne und sichere Adventszeit!
Herzliche Grüße aus Mainz




