Google Fonts lokal einbinden: So vermeiden Sie Abmahnungen


Ein kleines Detail auf Ihrer Website ist seit ein paar Tagen in aller Munde: Schriftarten. Genauer gesagt Google Fonts, die direkt von den Servern von Google geladen werden. Das Landgericht München I hat im Januar entschieden, dass ein Website-Betreiber einem Besucher Schadensersatz zahlen muss, weil dessen IP-Adresse beim Seitenaufruf ohne Einwilligung an Google übertragen wurde. Für das Thema Google Fonts und DSGVO heißt das: Wer die Schriften noch dynamisch von Google lädt, sollte das jetzt ändern. Die gute Nachricht: Die Lösung ist in den meisten Fällen einfach.

Was ist passiert?

Im entschiedenen Fall hatte eine Website Google Fonts so eingebunden, dass der Browser des Besuchers die Schriftdateien beim Aufruf der Seite direkt bei Google abholte. Dabei wird zwangsläufig die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und gegen die DSGVO, weil es keine Einwilligung gab und die Schriften auch ohne Verbindung zu Google hätten genutzt werden können. Der Betreiber wurde zur Unterlassung und zu einem Schadensersatz von 100 Euro verurteilt.

100 Euro klingen erst einmal überschaubar. Aber das Urteil lässt sich auf sehr viele Websites übertragen, und Unterlassungsansprüche können mit Anwaltskosten deutlich teurer werden. Es ist leider nicht unwahrscheinlich, dass findige Akteure das Thema nutzen werden, um gezielt Website-Betreiber anzuschreiben. Wer vorbeugt, ist auf der sicheren Seite.

Warum Google Fonts überhaupt so verbreitet sind

Google Fonts sind eine riesige Sammlung kostenloser Schriftarten, die unter offenen Lizenzen stehen. Viele WordPress-Themes, Page-Builder und Website-Baukästen laden sie standardmäßig direkt von Google. Oft weiß der Website-Betreiber gar nicht, dass seine Seite überhaupt Google Fonts nutzt. Genau das ist der Knackpunkt.

Wichtig: Die Schriften selbst sind kein Problem. Sie dürfen sie weiterhin nutzen. Problematisch ist nur der Weg, auf dem sie geladen werden.

Google Fonts DSGVO-konform nutzen: lokal einbinden

Die sauberste Lösung ist, die Schriftdateien auf Ihrem eigenen Webserver abzulegen. Dann lädt der Browser die Schriften von Ihrer Domain, und keine Daten fließen an Google. So gehen Sie vor:

  1. Prüfen, welche Schriften genutzt werden: Öffnen Sie Ihre Website, rufen Sie die Entwicklertools des Browsers auf (F12) und schauen Sie im Reiter „Netzwerk“ nach Anfragen an fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com. Laden Sie die Seite dafür neu.
  2. Schriftdateien herunterladen: Laden Sie die benötigten Schriftschnitte (z. B. Regular, Bold, Italic) im Format WOFF2 herunter. Es gibt kostenlose Hilfsprogramme im Netz, die die passenden Dateien und den CSS-Code gleich mitliefern.
  3. Auf den Server hochladen: Legen Sie die Dateien in einem Ordner Ihrer Website ab, etwa /fonts/.
  4. CSS anpassen: Binden Sie die Schriften per @font-face in Ihrem Stylesheet ein und entfernen Sie den alten Link zu Google.
  5. Theme- und Plugin-Einstellungen prüfen: Viele Themes haben eine Option wie „Google Fonts deaktivieren“ oder „Schriften lokal laden“. Nutzen Sie sie.
  6. Erneut testen: Laden Sie die Seite neu (am besten im privaten Fenster) und prüfen Sie, ob keine Anfragen mehr an Google gehen. Testen Sie auch Unterseiten.

Die üblichen Verdächtigen: wo Google Fonts sich verstecken

Bei unseren Kunden finden wir Google Fonts nach der ersten Bereinigung erstaunlich oft noch an anderen Stellen:

Quelle Was zu tun ist
WordPress-Theme Theme-Einstellungen prüfen, ggf. Child-Theme anpassen
Page-Builder Option zum Deaktivieren von Google Fonts nutzen, Schriften lokal hinterlegen
Plugins (Slider, Formulare, Cookie-Banner) Einzeln prüfen, manche laden eigene Schriften
Eingebettete Google Maps Laden Schriften von Google mit. Erst nach Einwilligung laden oder durch statisches Bild mit Link ersetzen
Eingebettete Videos Ebenfalls erst nach Einwilligung laden
Newsletter-Formulare externer Anbieter Einbindung prüfen, ggf. auf eigenes Formular umstellen
Website-Baukästen Beim Anbieter nachfragen, ob lokale Schriften möglich sind

Und wenn ich lieber eine Einwilligung einhole?

Theoretisch können Sie Google Fonts erst nach Einwilligung über den Cookie-Banner laden. Praktisch ist das unschön: Besucher, die ablehnen, sehen Ihre Website dann in einer Ersatzschrift, und das Layout kann verrutschen. Für Schriften ist die lokale Einbindung fast immer die bessere Wahl. Sie ist rechtlich sauber, macht Ihre Website unabhängiger und oft sogar etwas schneller.

Gilt das nur für Google?

Nein. Das Prinzip ist dasselbe für alle Inhalte, die der Browser beim Seitenaufruf von fremden Servern nachlädt: Icon-Schriften, JavaScript-Bibliotheken oder Stylesheets von externen Content-Delivery-Netzwerken, Schriftdienste anderer Anbieter. Überall dort wird die IP-Adresse des Besuchers an einen Dritten übertragen. Wenn Sie ohnehin gerade die Netzwerkanalyse geöffnet haben, schauen Sie sich die Liste der fremden Domains einmal in Ruhe an. Was sich lokal ablegen lässt, sollte lokal liegen.

Checkliste Google Fonts

  • Netzwerkanalyse der Startseite und wichtiger Unterseiten durchgeführt
  • Alle genutzten Schriften und Schnitte notiert
  • Schriften lokal auf dem eigenen Server abgelegt
  • Theme, Page-Builder und Plugins auf externe Schriftquellen geprüft
  • Karten, Videos und andere Einbettungen nur nach Einwilligung
  • Datenschutzerklärung angepasst (Hinweis auf Google Fonts entfernen oder richtigstellen)
  • Nach jedem größeren Update erneut kurz prüfen

Unsere Einschätzung

Das Münchner Urteil ist eine Einzelfallentscheidung eines Landgerichts, kein höchstrichterliches Grundsatzurteil. Trotzdem raten wir allen Kunden, nicht abzuwarten. Der Aufwand für die Umstellung liegt bei einer typischen Firmenwebsite bei wenigen Stunden, und danach ist das Thema erledigt. Die Alternative ist, darauf zu hoffen, dass niemand nachschaut. Das ist kein guter Plan.

Wir helfen Ihnen gerne

Sie möchten wissen, ob Ihre Website Google Fonts oder andere Dienste ohne Einwilligung lädt? Der Bereich Datenschutz der Mittelstandsoptimierer prüft Ihre Seite, und unser Web-Team stellt die Schriften direkt auf lokale Einbindung um. Mehr unter www.mittelstandsoptimierer.de oder telefonisch unter 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

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