Corona-Warn-App auf Diensthandys: Was Arbeitgeber wissen müssen


Seit dem 16. Juni ist die offizielle Corona-Warn-App verfügbar, und schon in den ersten Tagen haben sie sehr viele Menschen heruntergeladen. In Betrieben stellt sich nun eine ganz praktische Frage: Was ist mit der Corona-Warn-App auf dem Diensthandy? Darf der Arbeitgeber die Installation anordnen? Soll er sie über die Geräteverwaltung einfach verteilen? Und was passiert, wenn die App einen Mitarbeitenden warnt? Wir ordnen ein, was nach aktuellem Stand gilt, und geben Empfehlungen für ein vernünftiges Vorgehen.

Wie die Corona-Warn-App funktioniert

Die App wurde im Auftrag der Bundesregierung entwickelt, Herausgeber ist das Robert Koch-Institut. Das Prinzip in Kürze:

  • Smartphones tauschen per Bluetooth zufällige, ständig wechselnde Kennungen aus, wenn sie sich längere Zeit nahe sind.
  • Diese Kennungen werden auf dem Gerät gespeichert, nicht zentral, und nach 14 Tagen gelöscht.
  • Die App erfasst keinen Standort und keine Namen.
  • Wer positiv getestet wurde, kann das freiwillig in der App teilen. Andere Nutzer, die Kontakt hatten, werden dann gewarnt, ohne zu erfahren, von wem.

Technisch nutzt die App eine Schnittstelle, die Apple und Google in ihre Betriebssysteme eingebaut haben. Deshalb braucht es ein ausreichend aktuelles System: auf dem iPhone iOS 13.5 oder neuer, bei Android in der Regel Version 6 oder neuer mit Google-Play-Diensten. Ältere Diensthandys sind damit außen vor.

Freiwilligkeit: Der zentrale Punkt

Die Bundesregierung hat von Anfang an betont, dass die Nutzung der App freiwillig ist. Daran sollten sich auch Arbeitgeber orientieren. Ob ein Arbeitgeber die Installation auf einem Diensthandy kraft seines Weisungsrechts anordnen dürfte, ist rechtlich nicht abschließend geklärt und wird unterschiedlich gesehen. Klar ist dagegen: Auf private Handys der Beschäftigten hat der Arbeitgeber keinen Zugriff, und eine Pflicht zur Installation auf dem Privatgerät gibt es nicht.

Unsere Empfehlung: Setzen Sie auf Freiwilligkeit und Überzeugung statt auf Anordnung. Eine App, die nur widerwillig installiert und dann mit ausgeschaltetem Bluetooth in der Schublade liegt, hilft niemandem.

Corona-Warn-App auf dem Diensthandy: Die Optionen im Überblick

Vorgehen Einschätzung
Installation erlauben und empfehlen unproblematisch und sinnvoll
App über die Geräteverwaltung zur freiwilligen Installation bereitstellen gut, wenn Mitarbeitende selbst keine Apps installieren können
App automatisch auf alle Diensthandys verteilen rechtlich unsicher, nur mit klarer Information und Einbindung des Betriebsrats
Nachweis verlangen, dass die App läuft, oder Warnstatus kontrollieren davon raten wir ab

Technische Hinweise für die IT

Wenn Ihre Diensthandys über eine Geräteverwaltung (Mobile Device Management) gesteuert werden, prüfen Sie Folgendes:

  1. App freigeben: Ist die App im Unternehmens-App-Katalog verfügbar oder lässt sich aus dem Store installieren?
  2. Betriebssystem aktualisieren: Ohne aktuelle Version funktioniert die Schnittstelle nicht.
  3. Bluetooth erlauben: Manche Richtlinien schränken Bluetooth ein. Für die App muss es aktiv sein.
  4. Benachrichtigungen zulassen: Sonst bemerkt niemand eine Warnung.
  5. Energiesparfunktionen prüfen: Aggressive Energiesparmodi können Hintergrundfunktionen einschränken.

Ein praktischer Punkt: Die App ist nur auf dem Gerät nützlich, das man tatsächlich bei sich trägt. Wer Dienst- und Privathandy hat, sollte überlegen, auf welchem Gerät die App am meisten bringt. Liegt das Diensthandy abends und am Wochenende im Spind, erfasst es dort keine Begegnungen.

Und wenn die App warnt?

Zeigt die App ein erhöhtes Risiko an, empfiehlt sie, sich telefonisch an den Hausarzt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder das Gesundheitsamt zu wenden. Für den Betrieb stellt sich dann die Frage: Muss der Mitarbeitende das dem Arbeitgeber mitteilen? Auch hier gibt es noch keine eindeutige Antwort. Sinnvoll ist eine vorher vereinbarte, klare Regel, zum Beispiel:

  • Wer eine Warnung erhält, informiert eine festgelegte Ansprechperson, ohne Details nennen zu müssen.
  • Bis zur Klärung arbeitet die Person, wenn möglich, im Homeoffice.
  • Diese Information wird vertraulich behandelt und nur so lange gespeichert wie nötig.

Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Daten nach der DSGVO. Gehen Sie entsprechend sorgsam damit um und beziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten ein.

So werben Sie im Team für die App

Wenn Sie die App empfehlen möchten, überzeugen Sie am besten mit Offenheit. Erklären Sie in einer kurzen Mail oder einem Aushang, wie die App funktioniert, dass sie freiwillig ist und dass der Betrieb keine Daten daraus erhält. Bieten Sie an, bei der Installation zu helfen, gerade Kolleginnen und Kollegen, die mit Smartphones weniger vertraut sind. Und machen Sie deutlich, was die App nicht ersetzt: Abstand, Hygieneregeln und Ihr betriebliches Hygienekonzept bleiben weiterhin die wichtigsten Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag.

Betriebsrat einbinden

Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, sollten Sie ihn frühzeitig ins Boot holen. Bei technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen könnten, und bei Fragen des Gesundheitsschutzes hat er Mitbestimmungsrechte. Eine kurze Vereinbarung zur freiwilligen Nutzung schafft Klarheit für alle Seiten.

Checkliste für Arbeitgeber

  • Entscheidung getroffen: Empfehlung, Bereitstellung oder Verteilung?
  • Beschäftigte über Freiwilligkeit und Funktionsweise informiert
  • Diensthandys aktualisiert, App im Katalog verfügbar, Bluetooth erlaubt
  • Regel für den Umgang mit Warnungen vereinbart
  • Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls Betriebsrat eingebunden
  • Keine Kontrolle des App-Status

Wir helfen Ihnen gerne

Sie möchten die Corona-Warn-App sauber und datenschutzkonform in Ihrem Betrieb unterstützen? Das Datenschutz-Team der Mittelstandsoptimierer hilft bei Information der Beschäftigten, Regeln für den Ernstfall und der Abstimmung mit dem Betriebsrat, unser IT-Team bei der technischen Bereitstellung. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

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