Kaum ein Thema hat in den Wochen vor dem 25. Mai so viele Anrufe bei uns ausgelöst wie die Angst vor der DSGVO-Abmahnung. „Ab Montag schreiben die Anwälte alle an“, hieß es. Manche Betreiber kleiner Websites und Blogs haben ihre Seiten vorsorglich offline genommen. Jetzt ist die DSGVO gut zwei Wochen in Kraft. Zeit für eine erste Zwischenbilanz: Was ist bisher wirklich passiert, was nicht, und wie reagieren Sie, wenn doch ein Schreiben im Briefkasten liegt?
Die kurze Antwort: Eine Welle ist (noch) ausgeblieben
Nach allem, was bisher bekannt ist, hat es seit dem 25. Mai einzelne Abmahnungen mit Bezug zur DSGVO gegeben, aber keine Flut, wie sie vielfach vorhergesagt wurde. Auch bei unseren Kunden in Mainz und Umgebung ist bislang kein einziges solches Schreiben eingegangen. Das ist eine gute Nachricht, aber keine Entwarnung für immer. Zwei Wochen sind kurz, und Abmahnungen kommen oft mit einiger Verzögerung.
Spürbar war dagegen etwas anderes: die Flut an E-Mails, in denen Unternehmen ihre Kunden um eine erneute Bestätigung für Newsletter baten, und eine große Unsicherheit bei Vereinen, Fotografen und kleinen Website-Betreibern. Auch die Aufsichtsbehörden berichten von deutlich mehr Anfragen und Beschwerden.
Häufige Fragen zur DSGVO-Abmahnung
Können Wettbewerber überhaupt wegen DSGVO-Verstößen abmahnen?
Das ist die juristische Kernfrage, und sie ist offen. Abmahnungen unter Wettbewerbern stützen sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dafür muss die verletzte Vorschrift unter anderem dazu bestimmt sein, das Marktverhalten zu regeln. Ob das für die Vorschriften der DSGVO gilt, wird in der Fachwelt unterschiedlich gesehen. Manche meinen, die DSGVO regle die Rechtsfolgen abschließend selbst, sodass für Abmahnungen durch Wettbewerber kein Raum bleibe. Andere halten Abmahnungen weiter für möglich. Schon vor der DSGVO haben einige Gerichte etwa eine fehlende Datenschutzerklärung als Wettbewerbsverstoß gewertet. Eine Klärung durch höhere Gerichte steht für die DSGVO noch aus.
Wer könnte sonst abmahnen?
Neben Wettbewerbern kommen Verbände in Betracht, etwa Verbraucherschutzverbände, die schon bisher gegen Datenschutzverstöße vorgehen konnten. Außerdem können Betroffene selbst ihre Rechte geltend machen, zum Beispiel Auskunft verlangen oder sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Was ist politisch geplant?
Aus der Politik gibt es Vorschläge, Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen gesetzlich zu begrenzen oder zumindest für eine Übergangszeit auszuschließen. Ob und wann daraus ein Gesetz wird, ist derzeit offen. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Und die Aufsichtsbehörden?
Die Datenschutzbehörden können seit dem 25. Mai deutlich höhere Bußgelder verhängen als früher. Uns ist bisher aber kein Fall bekannt, in dem eine deutsche Behörde gegen ein kleines Unternehmen ein Bußgeld nach der DSGVO verhängt hätte. Die Behörden sind derzeit vor allem mit Beratungsanfragen und Beschwerden ausgelastet. Das kann sich ändern, und bei Beschwerden von Betroffenen schauen sie genauer hin. Wer auf Auskunftsersuchen und Anfragen zügig und freundlich reagiert, verhindert viele Beschwerden schon im Ansatz.
Wofür würde am ehesten abgemahnt?
Abmahnungen zielen typischerweise auf Verstöße, die man von außen leicht erkennt, ohne Einblick in Ihr Unternehmen. Also vor allem auf die Website:
- fehlende oder offensichtlich veraltete Datenschutzerklärung,
- Kontaktformulare ohne HTTPS-Verschlüsselung,
- Analyse- und Social-Media-Dienste, die nicht erwähnt werden,
- Newsletter-Anmeldungen ohne Bestätigungsverfahren.
Mit anderen Worten: Wer seine Website in Ordnung gebracht hat, bietet kaum Angriffsfläche.
Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?
Falls doch ein Schreiben eintrifft, ist das kein Grund zur Panik, aber auch keiner, es zu ignorieren. Unsere Empfehlung, Schritt für Schritt:
- Ruhe bewahren und Frist notieren. Abmahnungen setzen meist kurze Fristen, oft nur wenige Tage. Lassen Sie sie nicht verstreichen, sonst droht eine einstweilige Verfügung.
- Nichts vorschnell unterschreiben. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig und mit hohen Vertragsstrafen verbunden. Eine einmal abgegebene Erklärung bindet Sie dauerhaft.
- Nicht einfach zahlen. Ob die geforderten Anwaltskosten berechtigt sind, sollte ein Fachmann prüfen.
- Den Absender prüfen. Gibt es den Wettbewerber wirklich, ist er überhaupt Ihr Wettbewerber, existiert die Kanzlei? Leider gibt es auch Fälschungen.
- Anwalt einschalten. Am besten einen, der sich mit Wettbewerbs- und Datenschutzrecht auskennt. Wir als IT- und Beratungsteam ersetzen keine Rechtsberatung, helfen aber gerne bei der technischen Seite.
- Den beanstandeten Punkt prüfen und beheben. Unabhängig vom rechtlichen Ausgang: Wenn der Vorwurf zutrifft, beseitigen Sie den Mangel schnell und dokumentieren das.
Bilanz in Zahlen? Lieber nicht
Verlässliche Zahlen zu DSGVO-Abmahnungen gibt es derzeit nicht. Was in Foren und sozialen Medien kursiert, sind Einzelfälle und Gerüchte. Wir halten uns deshalb mit Schätzungen zurück. Klar ist nur: Die Untergangsstimmung vor dem Stichtag war übertrieben. Wer Grundregeln beachtet, muss keine Angst haben.
Der viel größere Effekt: Ordnung im eigenen Haus
Bei aller Aufregung um Abmahnungen gerät manchmal aus dem Blick, wofür die DSGVO eigentlich gedacht ist. In vielen Unternehmen hat die Vorbereitung dazu geführt, dass zum ersten Mal jemand aufgeschrieben hat, welche Daten wo liegen, welche Dienstleister Zugriff haben und wer im Notfall was tut. Das ist ein echter Gewinn, auch für die IT-Sicherheit. Halten Sie diese Ordnung jetzt aufrecht.
Kurz-Check: Sind Sie abmahnsicher aufgestellt?
| Prüfpunkt | Erledigt? |
|---|---|
| Gesamte Website über HTTPS erreichbar | ☐ |
| Datenschutzerklärung nach DSGVO, mit allen eingesetzten Diensten | ☐ |
| Impressum vollständig und erreichbar | ☐ |
| Newsletter mit Double-Opt-in und Protokoll | ☐ |
| Überflüssige Plugins und Tracker entfernt | ☐ |
| Ansprechpartner für Datenschutzanfragen benannt | ☐ |
Wir helfen Ihnen gerne
Sie möchten wissen, ob Ihre Website Angriffsfläche bietet? Die Mittelstandsoptimierer machen einen technischen Datenschutz-Check Ihrer Seite und beheben gefundene Mängel. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.
Herzliche Grüße aus Mainz




