Neue Abmahnwelle in Deutschland! – Welche Streams und Downloads sind im Internet legal?


Zurzeit werden Nutzer des Streamingportals Popcorn Time in Deutschland reihenweise abgemahnt. Sind Streaming-Seiten wie kinox.to oder Tauschbörsen erlaubt? Und was ist der Unterschied zwischen einem Download und einem Stream?

Jeder kennt die Verlockung im Internet. Noch nie war es so einfach, Musik oder Filme kostenlos mit nur einem Klick herunterzuladen. Es stellt sich die Frage was erlaubt ist und was nicht. Wir erklären es euch:

Was bezeichnet man als Download, was als Stream?

Wird eine Datei wie z.B ein Film oder ein Bild auf die Festplatte des Computers heruntergeladen, bezeichnet man dies als einen Download. Bei einem Stream wird die Datei nur während der Wiedergabe auf dem PC zwischengespeichert, das aber nur vorübergehend und meistens auch nur der gerade wiedergegebene Ausschnitt der Gesamtdatei. Somit kann die Datei auch nicht weitergegeben werden.

Wie sieht es mit der Legalität bei Streaming-Seiten aus?

In der Regel sind diese nicht illegal. Zu den Streaming-Seiten gehören zum Beispiel auch Youtube oder Vimeo. Auf Erotikportalen werden hauptsächlich private Videos hochgeladen. Jedoch befindet sich dort auch der ein oder andere professionelle Film, welcher urheberrechtlich geschützt ist. Dies ist für den Nutzer jedoch nicht gleich erkennbar. Aus diesem Grund gehen Rechtsanwälte, welche auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert sind, davon aus, dass dies daher legal sei.

Bei kinox.to ist es etwas komplizierter. Dort werden regelmäßig die neusten Filme, Serien oder Dokumentationen hochgeladen. Diese sind erkennbar urheberrechtlich geschützt und meistens ohne Zustimmung des Rechte-Inhabers hochgeladen worden. Das Abrufen von Videos auf Filmportalen ist jedoch eine Grauzone. Das bloße „Streamen“ kann – je nach Rechtsauffassung – sogar als legal angesehen werden. Man macht sich aber definitiv strafbar, wenn man die angebotenen Videos herunterlädt oder verbreitet.

Sind Fußball-Streams illegal? 

Webübertragungen von Champions-League-Partien oder Bundesliga-Konferenzen, die von kostenpflichtigem Sky angeboten werden, sind des Öfteren auch auf russischen Seiten online gestellt. Dort verhält es sich mit der Illegalität ähnlich wie bei kinox.to. Denn ein Sky-Stream, welcher auf eine Flash-Technologie basiert, ist nichts anderes als ein weitergeleitetes Sky-Signal. Auch hier kann – je nach Rechtsauffassung – von einer legalen Grauzone ausgegangen werden.

Dies verhält sich anders bei Fußballstreams, die nicht im Browser angezeigt werden sondern eine Mini-Software benötigen. Diese agiert als eine Art Tauschbörse, da die Datei nach dem Download gleichzeitig auch andere Nutzer verwenden können. Eine Benutzung davon kann definitiv juristisch verfolgt werden und hohe Strafen mit sich ziehen.

Finger weg von Tauschbörsen!

Eine Tauschbörse im Internet funktioniert so, dass ein Anbieter Musik, Filme oder Software anderen Usern zur Verfügung stellt. Bei den Dateien handelt es sich um illegale Raupkopien! Das Verheerende an dem Modell ist, dass der User die Datei herunterlädt und sie gleichzeitig anderen Usern zur Verfügung stellt. Somit wird aus ihm ein Weiterverbreiter von urheberrechtlich geschütztem Material. Eine Folge können Zahlungsaufforderungen mit hohen Beträgen sein.

Dieses Prinzip findet sich bei Popcorn Time wieder. Es basiert auf einem sogenannten Torrent-Netzwerk. Hier kommt noch die Upload-Funktion hinzu, um eine Datei anderen Usern zur Verfügung zu stellen.

Besonders gefährlich ist dies für die Nutzer deshalb, weil sie meistens eine Vielzahl von Dateien bereitstellen und jede einzelne Datei auch einzeln juristisch verfolgt werden kann, so dass sich alleine die Kosten der Verfahren schon oft vervielfachen, statt in einem Verfahren gesammelt verhandelt zu werden.

Was sollte man bei Facebook oder auf der eigenen Webseite beachten?

Auch in Facebook gibt es Gefahren für den Nutzer. Vor allem sollte man beim Upload von Fotos aufpassen. Dabei sind private Fotos kein Problem. Bei Fotos, die aus anderen Quellen stammen, kann der Nutzer vom Fotografen des hochgeladenen Fotos in den meisten Fällen abgemahnt werden. Es ist also keineswegs erlaubt, Bilder aus dem Netz auf Facebook hochzuladen. Solche Bilder sollten deshalb nur verlinkt werden.

Einzige Ausnahme hierfür sind Fälle, in denen das Foto unter entsprechender Lizenz veröffentlicht wurde, etwa der Creative Commons-Lizenz (CC). Wenn ein Bild nicht explizit als frei verwendbar gekennzeichnet ist, ist davon auszugehen, dass man es nicht einfach verwenden darf.

Fazit:

In der Welt des Internets lauern viele Gefahren für den User, die hohe Geldstrafen zur Folge haben können. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich auf legale Portale zurück zu greifen. Dienste wie I-Tunes oder kostenfreie Online-Radios bieten sicherere Alternativen, um Musik hören und zu downloaden. Im Bereich des Films und Fernsehens gibt es ebenfalls legale Möglichkeiten. Viele TV-Sender bieten jetzt auch online an, verpasste Sendungen kostenfrei anzusehen. Anbieter wie Watchever bietet Usern monatlich eine Vielzahl an Filmen und Serien zum kleinen Preis an.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und sollte daher nur zur Orientierung dienen. Es ist auch zu bedenken, dass sich die Rechtslage jederzeit ändern kann und solche Sachverhalte auch extrem abhängig vom Einzelfall sind.

In diesem Sinne: Was sind eure Erfahrungen? Wurdet ihr selbst oder Freunde schon einmal abgemahnt? Welche Portale nutzt ihr? Gerne beantworten wir auch hier eure Fragen!

Teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • TwitThis
  • Print
  • XING

Kommentar erstellen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert