Datenschutz immer schwammiger – Auch Gesetze bringen keinen Schutz für den Bürger mehr


Nun sind unsere Daten wohl neben öffentlichen Verwaltungsinstanzen, wie uns just passierte, auch beim Meldeamt nicht mehr vor Werbetreibenden und Adresshändlern geschützt. Selbst ein ausdrücklicher Widerspruch nützt hier nicht viel.

Das am Freitag im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens bringt wohlmöglich Vorteile für die Meldeämter, jedoch bleibt der Datenschutz damit ziemlich auf der Strecke. Dementsprechend wird dieses auch vehement kritisiert.

Ursprünglich wurde von der Regierung angekündigt den Datenschutz der Bürger zu stärken und dem Gesetzesentwurf nach sollte die Weitergabe persönlicher Daten wie Name, Anschrift und Ähnlichem nur nach deutlicher Einwilligung gestattet sein. Doch dann protestierten Direktmarketing- und Inkassounternehmen. Dem folgte die Version “Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten … zu widersprechen; sie ist auf dieses Recht bei der Anmeldung … sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.” Damit ist die Datenübermittlung als Standard festgelegt und kann nur verhindert werden, wenn jemand aktiv Widerspruch einlegt. Etwa so: “Ich widerspreche gem. MeldFortG § 44 Abs. 1 Satz 3 der Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels.” Dieser Widerspruch muss dann schriftlich beim zuständigen Meldeamt eingereicht werden.

Allerdings gelte der Widerspruch nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden. Genau das ist aber eigentlich immer der Fall, da man für die Melderegisterauskunft immer bereits vorhandene Daten benötigt.

Widerspruch ist hier also tatsächlich zwecklos…

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