Ist die Bezeichnung „Geschäftsführer“ als Selbstständiger zulässig?


Die meisten unserer Klienten im Gründercoaching betreiben – zumindest in der Anfangsphase Ihres Unternehmertums – ihr Geschäft ohne weiteres Personal. Das ist soweit nicht ungewöhnlich oder kompliziert. Wenn es dann jedoch darum geht zu definieren, wie man seine Funktion beispielsweise auf einer Visitenkarte oder in sozialen Netzwerken bezeichnet, fängt jedoch häufiger das Grübeln an. Darf man sich beispielsweise als Selbstständiger Geschäftsführer nennen, wenn man keine GmbH gegründet und keine Angestellten beschäftigt? Dieser Frage ist Robert Chromow für akademie.de nachgegangen und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:

Der Begriff Geschäftsführer ist nicht geschützt. Daher ist es durchaus möglich sich als solchen  zu  bezeichnen, wenn man die Geschäfte eines Unternehmens führt oder als Einzelunternehmer tätig ist.

Allerdings sollte man genau darauf achten, dass in Kombination mit Firmenbezeichnung und/oder der Beschreibung des Geschäftsbereichs kein falscher also täuschender Eindruck über Größe und Beschaffenheit Ihres Unternehmens für Außenstehende entstehen kann.

Vielmehr rät der Autor dazu, im Zweifel gänzlich auf eine Positionsbeschreibung zu verzichten.

 

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