Beschleunigtes Fachkräfteverfahren ab März: Ablauf für Arbeitgeber


Es ist beschlossen: Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Eine der wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Damit können Sie als Arbeitgeber das Einreiseverfahren für eine Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land selbst anstoßen und von festen Bearbeitungsfristen profitieren. Klingt gut, aber wie funktioniert das genau? Wir haben die Abläufe zusammengefasst, damit Sie im März startklar sind.

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Bisher musste eine ausländische Fachkraft vieles selbst aus dem Ausland organisieren: Anerkennung, Visumantrag, Termine bei der Botschaft. Das hat oft Monate gedauert, manchmal deutlich länger. Mit dem beschleunigten Verfahren übernimmt der Arbeitgeber eine aktive Rolle. Er wendet sich mit einer Vollmacht der Fachkraft an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Diese koordiniert das Verfahren mit den anderen beteiligten Stellen, und für die einzelnen Schritte gelten Fristen.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Vollmacht einholen: Die Fachkraft bevollmächtigt Sie als Arbeitgeber, das Verfahren in ihrem Namen zu betreiben.
  2. Vereinbarung mit der Ausländerbehörde: Sie schließen mit der zuständigen Ausländerbehörde eine Vereinbarung über das Verfahren, darin werden unter anderem Ansprechpartner, Abläufe und Pflichten festgehalten.
  3. Anerkennung: Die Ausländerbehörde unterstützt bei der Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Die zuständige Anerkennungsstelle soll im beschleunigten Verfahren grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten entscheiden, sobald die Unterlagen vollständig sind.
  4. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Die Ausländerbehörde holt, soweit nötig, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Hier ist eine Frist von einer Woche vorgesehen.
  5. Vorabzustimmung: Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zum Visum.
  6. Visum: Die Fachkraft bekommt bei der deutschen Auslandsvertretung innerhalb von drei Wochen einen Termin. Über den Visumantrag soll dann in der Regel innerhalb von drei Wochen nach vollständigem Antrag entschieden werden.
  7. Einreise und Aufenthaltstitel: Nach der Einreise wird der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde vor Ort erteilt.

Die Fristen im Überblick

Schritt Vorgesehene Frist
Entscheidung über die Anerkennung grundsätzlich zwei Monate
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Woche
Termin bei der Auslandsvertretung innerhalb von drei Wochen nach Vorabzustimmung
Entscheidung über das Visum in der Regel drei Wochen nach vollständigem Antrag

Für das beschleunigte Verfahren erhebt die Ausländerbehörde eine Gebühr von 411 Euro. Hinzu kommen die üblichen Kosten, etwa für Anerkennung, Übersetzungen und Visum.

Wer kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen?

Gedacht ist es für Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung oder einem anerkannten Hochschulabschluss, die in Deutschland eine konkrete Stelle antreten sollen. Auch Ehepartner und minderjährige Kinder sollen im Zusammenhang mit dem Verfahren berücksichtigt werden können. Voraussetzung ist immer ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Für das Verfahren ist grundsätzlich die Ausländerbehörde am Ort des Betriebs zuständig, in dem die Fachkraft arbeiten soll. Einige Bundesländer richten dafür zentrale Ausländerbehörden ein. Fragen Sie am besten jetzt schon nach, welche Stelle für Ihren Betrieb in Rheinland-Pfalz oder Hessen zuständig sein wird.

Was das Gesetz außerdem ändert

  • Fachkräfte mit Berufsausbildung sind nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt.
  • Die Vorrangprüfung entfällt für Fachkräfte grundsätzlich, die Arbeitsbedingungen werden aber weiter geprüft.
  • Fachkräfte mit Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen zur Arbeitsplatzsuche einreisen.
  • Für Nachqualifizierung bei teilweiser Anerkennung gibt es erweiterte Möglichkeiten.

Was Arbeitgeber jetzt vorbereiten sollten

Das beste Verfahren nützt nichts, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind. Nutzen Sie die Wochen bis März:

  • Stelle konkretisieren: Arbeitsvertrag oder verbindliches Angebot mit Tätigkeit, Gehalt und Arbeitszeit vorbereiten.
  • Referenzberuf klären: Welchem deutschen Beruf entspricht die ausländische Qualifikation? Davon hängt ab, welche Stelle die Anerkennung prüft.
  • Unterlagen sammeln: Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse, Pass. Übersetzungen müssen in der Regel von beeidigten Übersetzern stammen.
  • Sprache klären: Welche Deutschkenntnisse sind für die Anerkennung oder die Tätigkeit nötig? In der Pflege wird für die Berufszulassung häufig B2 verlangt.
  • Ankommen planen: Wohnung, Einarbeitung, Patenschaft im Team, Hilfe bei Behördengängen.

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Muss ich das beschleunigte Verfahren nutzen?

Nein. Es ist ein Angebot. Die Fachkraft kann das Visum auch wie bisher selbst bei der Auslandsvertretung beantragen. Der Vorteil des beschleunigten Verfahrens liegt in den Fristen und darin, dass Sie als Arbeitgeber den Überblick behalten.

Was passiert, wenn die Qualifikation nur teilweise anerkannt wird?

Dann stellt die Anerkennungsstelle fest, welche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf bestehen. Diese können häufig durch eine Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden. Das Gesetz sieht dafür einen eigenen Aufenthaltszweck vor. Planen Sie in diesem Fall deutlich mehr Zeit ein.

Wie lange dauert es insgesamt?

Das hängt vor allem davon ab, wie schnell die Unterlagen vollständig sind. Die Fristen beginnen in der Regel erst mit vollständigen Unterlagen zu laufen. Sorgfältige Vorbereitung ist deshalb der beste Beschleuniger.

Unsere ehrliche Einschätzung

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein echter Fortschritt, weil Arbeitgeber endlich selbst Tempo machen können. Wie gut die Fristen in der Praxis eingehalten werden, wird sich zeigen, denn Behörden und Auslandsvertretungen müssen sich erst einspielen. Rechnen Sie in den ersten Monaten lieber mit etwas Puffer. Und vergessen Sie die Sprache nicht: Ein Deutschkurs mit Prüfung braucht oft mehr Zeit als das gesamte Visumverfahren. Wer früh damit beginnt, gewinnt am meisten.

Wir helfen Ihnen gerne

Ihre künftigen Fachkräfte brauchen einen anerkannten Nachweis ihrer Deutschkenntnisse? Die VAkademie ist telc-Prüfungszentrum in Mainz und bietet Deutschprüfungen von A1 bis C2 sowie berufsbezogene Prüfungen für die Pflege an. Wir beraten Sie gern zu passenden Prüfungen und Terminen: 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

Teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • TwitThis
  • Print
  • XING