EU-Urheberrechtsreform: Was Uploadfilter für Firmenwebsites bedeuten


Es war eine der emotionalsten netzpolitischen Debatten der letzten Jahre: Am vergangenen Samstag sind in vielen deutschen Städten Zehntausende vor allem junge Menschen gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform auf die Straße gegangen, die deutschsprachige Wikipedia war vergangene Woche einen Tag lang aus Protest abgeschaltet. Heute Mittag hat das Europäische Parlament die Richtlinie trotzdem angenommen. Seitdem erreichen uns Fragen von Kunden: Was bedeuten Urheberrechtsreform und Uploadfilter für unsere Firmenwebsite? Müssen wir jetzt etwas ändern? Die kurze Antwort: Für die meisten Unternehmenswebsites ändert sich unmittelbar wenig. Die lange Antwort lesen Sie hier.

Urheberrechtsreform: Worum geht es?

Die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt soll das Urheberrecht an das Internetzeitalter anpassen. Sie enthält viele, teils wenig beachtete Regeln, etwa zu Text- und Data-Mining oder zur Nutzung von Werken in der Lehre. Die öffentliche Debatte drehte sich aber um zwei Artikel, die im Gesetzgebungsverfahren als Artikel 11 und Artikel 13 bekannt wurden:

  • Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 11): Presseverlage bekommen ein eigenes Recht an ihren Veröffentlichungen im Netz. Plattformen und Suchmaschinen sollen für die Nutzung von Ausschnitten künftig Lizenzen erwerben. Einzelne Wörter, sehr kurze Auszüge und reine Verlinkungen bleiben erlaubt.
  • Haftung von Plattformen (Artikel 13): Große Plattformen, auf denen Nutzer Inhalte hochladen, werden für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer stärker verantwortlich. Sie müssen Lizenzen einholen oder nach besten Kräften verhindern, dass nicht lizenzierte Werke verfügbar sind. Kritiker befürchten, dass das in der Praxis nur mit automatischen Uploadfiltern gelingt, die auch legale Inhalte wie Zitate oder Parodien blockieren.

Was der Beschluss heute bedeutet und was noch fehlt

Mit der Abstimmung im Parlament ist die Reform noch nicht am Ziel. Die Mitgliedstaaten müssen im Rat noch formell zustimmen. Danach haben sie voraussichtlich zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Erst mit diesen nationalen Gesetzen werden die Regeln für Unternehmen verbindlich. Spannend wird, wie Deutschland das umsetzt: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine Verpflichtung zu Uploadfiltern als unverhältnismäßig abgelehnt. Wie dieser Widerspruch aufgelöst wird, ist derzeit offen.

Uploadfilter: Wer ist betroffen?

Die strengen Regeln richten sich an „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“. Gemeint sind Plattformen, deren Hauptzweck es ist, große Mengen von Nutzern hochgeladener Inhalte zu speichern und öffentlich zugänglich zu machen, und die damit Gewinn erzielen wollen. Ausdrücklich ausgenommen sind unter anderem nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien, Plattformen für Open-Source-Software, Online-Marktplätze und Cloud-Speicher für den eigenen Gebrauch. Für junge, kleine Plattformen, die weniger als drei Jahre in der EU verfügbar sind und einen Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro haben, gelten erleichterte Pflichten.

Ihre Situation Voraussichtlich betroffen?
Klassische Firmenwebsite mit eigenen Texten und Bildern Nein
Firmenblog mit Kommentarfunktion Nach derzeitigem Verständnis nein, das Hochladen von Werken ist nicht der Hauptzweck
Online-Shop mit Kundenbewertungen In aller Regel nein
Eigenes Forum oder Community mit Bild- und Video-Uploads Genauer prüfen, sobald das deutsche Gesetz vorliegt
Ihr Unternehmen auf großen Video- und Social-Media-Plattformen Indirekt: Ihre Uploads könnten künftig von Filtern der Plattform geprüft werden

Und das Leistungsschutzrecht?

Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger gibt es in Deutschland schon seit 2013. Für normale Unternehmen hat es in der Praxis wenig verändert, und das dürfte auch für die europäische Fassung gelten. Wer in seinem Firmenblog auf einen Zeitungsartikel verlinkt und ihn mit eigenen Worten einordnet, ist auf der sicheren Seite. Heikel wird es erst, wenn Sie größere Teile fremder Artikel übernehmen, aber das war auch bisher schon urheberrechtlich problematisch.

Was das für Ihr Marketing bedeutet

Die meisten Unternehmen werden die Reform nicht als Betreiber, sondern als Nutzer großer Plattformen spüren. Wer Videos mit Musik im Hintergrund, Ausschnitte aus Fernsehbeiträgen oder fremde Bilder in sozialen Netzwerken teilt, muss damit rechnen, dass Plattformen künftig strenger filtern. Das betrifft nicht nur echte Rechtsverletzungen: Fehlerhafte Sperrungen sind gerade das, wovor Kritiker warnen. Planen Sie Ihre Inhalte deshalb so, dass Sie die Rechte daran klar nachweisen können.

Was Sie schon heute tun sollten

Unabhängig von der Reform gilt das Urheberrecht natürlich schon jetzt. Viele Abmahnungen, die wir bei Kunden sehen, betreffen ganz klassische Fälle. Unsere Checkliste:

  1. Bildrechte prüfen: Haben Sie für jedes Foto auf Ihrer Website eine Lizenz, und erfüllen Sie deren Bedingungen, etwa die Nennung des Fotografen?
  2. Musik in Videos: Nur Musik verwenden, für die Sie eine Lizenz haben, auch in kurzen Clips für soziale Netzwerke.
  3. Pressespiegel und Zitate: Keine vollständigen Zeitungsartikel auf die Website stellen. Kurz zitieren, Quelle nennen, verlinken.
  4. Eigene Inhalte bevorzugen: Eigene Fotos und Texte sind rechtlich am sichersten und wirken auch authentischer.
  5. Lizenznachweise ablegen: Rechnungen und Lizenzbedingungen von Bildagenturen dauerhaft aufbewahren, auch wenn das Bild schon Jahre online ist.

Unsere Einschätzung

Die Reform ist politisch hoch umstritten, und die heutige Entscheidung wird die Debatte nicht beenden. Für die allermeisten mittelständischen Unternehmen ist sie aber kein Grund zur Panik. Die direkte Pflicht zu Uploadfiltern trifft große Plattformen, nicht die Website des Handwerksbetriebs oder der Steuerkanzlei. Behalten Sie die Umsetzung in deutsches Recht im Blick und nutzen Sie die Diskussion als Anlass, die eigenen Bild- und Textrechte einmal zu überprüfen.

Wir helfen Ihnen gerne

Sie möchten wissen, ob auf Ihrer Website alle Bilder und Inhalte sauber lizenziert sind? Das Marketing-Team der Mittelstandsoptimierer prüft Ihre Seite, ersetzt kritische Inhalte und unterstützt Sie mit eigenen Bildern und Texten. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

Teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • TwitThis
  • Print
  • XING